Regeln für Notbetreuung werden ausgeweitet
21.03.2020 Die bestehende Regelung zur Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, wird erweitert!
Ab Montag, 23. März 2020 gilt:
◾️Für den Anspruch auf Notbetreuung muss nur noch ein Elternteil im Bereich kritischer Infrastrukturen beschäftigt sein, dort unabkömmlich sein und eine anderweitige Betreuung nicht gewährleisten können.
◾️ Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Ab Montag steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
◾️ Ausführliche Informationen bietet die entsprechende Schulmail des Ministeriums
Formular Anmeldung zur Betreuung
Falls sich der Bedarf bei Ihnen für eine Betreuung in den nächsten Wochen ändert, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.