Informationen zum Sport- und Schwimmunterricht
im Folgenden möchten wir Sie stichwortartig über Auflagen von Seiten des Ministeriums, der Schulaufsicht und des Schulträgers informieren, die für den Sportunterricht an unserer Schule bindend sind:
- Zur Sicherheit des Kindes müssen Krankheiten (Herz, Kreislauf, Asthma…) dem Sportlehrer mitgeteilt werden (Asthma-Spray etc. muss dem Lehrer zugänglich sein)
- Ohne Sportkleidung (bestehend aus Turnschuhen, Turnhose, Sport-T-Shirt) – ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich
- Kinder mit langen Haaren müssen ihre Haare im Pferdeschwanz oder in Zöpfen tragen
- Das Tragen von Brillen ist nur vertretbar, wenn die Gläser aus Kunststoff bestehen (Sportbrillen mit Kunststoffgläsern, flexiblen Bügeln, besonderer Sicherung der Bügel durch Ohrumrundung oder ein regulierbares, dehnbares Kopfband etc. sind ratsam)
- Uhren, Armbänder, Ketten, Ohrringe und sonstiger Schmuck dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden
- Sollte eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, müssen die Kinder schriftlich von ihren Eltern entschuldigt werden (auch im Nachhinein möglich
- In der Regel besteht nach den Osterferien und bis zu den Herbstferien Wetter bedingt die Möglichkeit, Sportunterricht außerhalb der Turnhalle auf dem Außengelände der Schule und im schulischen Umfeld (Grünanlage Richtung OGS) zu betreiben.Hierzu brauchen die Kinder sowohl eine Bekleidung mit langen Hosenbeinen und Jacke als auch eine kurze Hose und T-Shirt. Des Weiteren müssen entweder feste Turnschuhe bereits morgens angezogen werden oder zusätzlich zur Verfügung stehen. Es besteht auch die Möglichkeit, die sonst in der Halle genutzten Turnschuhe für den Außenbereich zu verwenden. In diesem Fall müssen die Kinder die Schuhe nach jeder Sportstunde mit nach Hause nehmen und sie dort säubern oder säubern lassen. Wenn keine sauberen Turnschuhe zur Verfügung stehen, kann das Kind nicht am Sportunterricht in der Turnhalle teilnehmen und dies wird als „Sportzeug nicht vorhanden“ vom Sportlehrer vermerkt.
Vereinbarung der Schule mit jedem Schüler
Ich möchte in der Schule etwas lernen und mich dort wohlfühlen.
Das bedeutet für mich:
- Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie meinen Mitschülerinnen und Mitschülern mit Respekt und Rücksicht begegnen.
- Ich will die Schulordnung kennen lernen und bin bereit, sie einzuhalten. Halte ich sie nicht ein, weiß ich, dass ich die daraus entstehenden Folgen tragen muss.
- Ich werde mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Mitschülerinnen und Mitschülern und Besuchern der Schule freundlich umgehen und erwarte, dass alle anderen auch mich freundlich behandeln.
So verhalten wir uns im Schulgebäude und auf dem Schulhof
- Ich spreche bei Problemen zuerst mit der Aufsicht.
- Auf dem Schulhof schiebe ich mein Fahrrad.
- 1./2. Klasse: Ich darf in der 1. Pause auf das Klettergerüst.
3./4. Klasse: Ich darf in der 2. Pause auf das Klettergerüst.
- Ich nehme beim Spielen auf andere Kinder Rücksicht und ich wechsel mich mit anderen Kindern bei den Spielgeräten ab.
- Ich spiele auf dem Schulhof und auf der Laufbahn kein Fußball. Torwandschießen darf ich nur gegen die Außenwand der Toiletten.
- Den Bolzplatz benutzen nur die Viertklässler.
- Ich klettere nicht auf die Mülltonne und auf die Fußballtore.
- In der Pausenhalle schreie ich nicht.
- Vor dem Unterricht und in den Pausen laufe ich nicht ins Schulhaus.
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Unsere Schulregeln
Wir wollen in der Schule gemeinsam lernen und uns wohlfühlen. Deshalb halten wir uns an unsere Schulregeln und übernehmen Verantwortung für unser Handeln.
A: So gehen wir miteinander um:
- Ich gehe achtsam mit meinen Mitmenschen um.
- d.h. ich darf anderen nicht wehtun oder sie verletzen, z.B. sie nicht schlagen, treten, beißen, kratzen, würgen, schubsen, anspucken, an den Haaren ziehen, mit Steinen bewerfen…
- Ich darf andere nicht mit Worten und Zeichen beleidigen und niemanden bedrohen.
- Ich gehe achtsam mit Dingen um. D.h. ich darf keine fremden Sachen beschädigen oder wegenehmen.
- Ich übernehme Aufgaben für die Klasse oder Schule und führe sie zuverlässig aus.
- Ich bin ehrlich und stehe zu meinem Lernen und Handeln.
- Ich setze mich für andere ein und sage oder tue etwas, wenn anderen Unrecht getan wird.
- Ich respektiere andere und löse Streitigkeiten ohne Gewalt.
- Ich höre anderen zu und lasse sie ausreden.
- Ich biete anderen Hilfe an und nehme auch selbst Hilfe von anderen an.
Spieleausleihe
Mit Hilfe von Erlösen aus gemeinsamen Festen und der Unterstützung durch den Förderverein konnte für unsere Kinder eine große Zahl von Spielen und Spielgeräten wie Bälle, Moonhopper, Gummitwist, Hüpfbälle, Riesen-Mikado, Boccia, Jonglierbälle, 4 gewinnt, Beachball-Sets, Badminton Schläger, Turn-Turtle und vieles mehr angeschafft werden, die unseren Kindern Bewegungsimpulse bieten.
Diese Spiele können bei trockenem Wetter jeweils in der ersten Hofpause von allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule ausgeliehen und hoffentlich intensiv genutzt werden. Die Ausleihe wird abwechselnd von den 4. Schuljahren in Eigenregie (unter Aufsicht von Frau Schulte) übernommen.
Um den Kindern zu ersparen, auf einen weiteren Ausweis acht geben zu müssen, nutzen wir den Ausweis für die Schülerbücherei zur Ausleihe als „Pfand“.
Es ist nur möglich Lederbälle zu nutzen beim Fußballspiel der 4. Schuljahre auf dem Bolzplatz.
Plastikbälle sind nur an der seitlichen und rückwärtigen Wand des Toilettengebäudes zum Ballspiel der Klassen 2 und 3 erlaubt.
Im Innenbereich des Schulhofes sind wegen Verletzungsgefahr nur Weichbälle zu Spielen jeder Art gestattet.
Bei Nässe können keine Spielgeräte ausgeliehen werden.
Da wir die neuen Spiele langfristig erhalten wollen, bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zur Ersatzbeschaffung bei Verlust bzw. Beschädigung von Teilen, die kein Verbrauchsmaterial sind.
Durch die Angebote für die Kinder haben wir einen weiteren Schritt hin zur bewegten Pause gemacht, um durch die Attraktivität der Hofpausen Streit oder Aggressionen durch spannendes, unterhaltsames und gemeinsames Tun zu vermeiden.
Beurlaubung
Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere:
- Persönliche Anlässe (z.B. Erstkommunion und Konfirmation und vergleichbare Riten in anderen Religionsgemeinschaften; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie).
- Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, wie
- religiöse Veranstaltungen,
- kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters oder Theaters),
- Sportveranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten),
- internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen,
- für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage.
Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten.
Die Befreiungs- und Beurlaubungsanträge sind von den Eltern frühzeitig schriftlich über die Klassenlehrerin an die Klassenlehrerin zu stellen, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin
oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich
nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife
zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Antrag auf Beurlaubung Klassenlehrerin
-
1-3 Tage
-
nicht unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien
Antrag auf Beurlaubung Schulleiter
- über 3 Tage
- unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien