Krankmeldung von Kinder
Krankmeldungen von Kindern
Die Regenbogenschule möchte Ihnen ein verlässlicher Partner sein, wo Sie sicher sein können, dass sich um Ihr Kind gekümmert und dass es jederzeit betreut und aufgefangen wird.
Dazu gehört auch, dass die Schule pünktlich und möglichst frühzeitig über krankheitsbedingte Abwesenheit Ihres Kindes informiert wird, da wir Ihr Kind sonst suchen und uns über seinen Verbleib sorgen.
Teilen Sie einem Mitschüler oder einer Mitschülerin der Klasse oder Lerngruppe, in der Ihr Kind in seiner 1. Schulstunde Unterricht hat mit, dass er/sie Ihr Kind bei dem jeweiligen Lehrer entschuldigt.
- Ist dies nicht möglich, so rufen Sie bitte möglichst nur in Ausnahmefällen unter der Rufnr. 430 73 ab 7.30 Uhr an und informieren so die Schule.
- Wenn Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, reicht eine kurze Nachricht im Mitteilungsheft.
- Bei Krankheiten, bei denen das Kind über einen längeren Zeitraum (mehr als 2 Wochen) nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, benötigen Sie ein Attest des Arztes.
- Bei Infektionskrankheiten nach § 35 Infektionsschutzgesetz benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder Ihre Versicherung (bei der Schule als Vordruck erhältlich), dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist und ei Schule wieder besuchen kann.
- Bei Krankheiten, die über einen Ferienbeginn oder ein Ferienende hinausgehen, benötigen Sie ein ärztliches Attest.