Informationen zum Schulbetrieb ab dem 9. März

Liebe Eltern der Regenbogenschule, 

soeben erhielten wir die aktuelle Schulmail des Ministeriums. Bis zu den Osterferien bleiben wir beim aktuellen Modell des Wechselunterrichts. 

Hieraus ergeben sich folgende Unterrichtstage für ihr Kind: 

Gruppe 1:

10.3.2021

12.3.2021

15.3.2021

17.3.2021

19.3.2021

22.3.2021

24.3.2021

 

Gruppe 2:

9.3.2021

11.3.2021

16.3.2021

18.3.2021

23.3.2021

25.3.2021

26.3.2021

 

Der Stundenplan bleibt unverändert. 

Für die Anmeldung zur Notbetreuung reichen Sie das Anmeldeformular Link

bitte bis spätestens Montag bei Frau Nordhoff in der OGS ein. Per mail ist natürlich dies auch möglich: ogs-rheinfeld(at)tsv-bayer-dormagen.de

 

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar

Liebe Eltern, 

ab dem 22.02.2021 starten wir mit dem Präsenzunterricht im Wechselmodell.

Organisation

Wir werden die Klassen in etwa gleich große Gruppen aufteilen (Klassen-Gruppe 1 und Klassen-Gruppe 2) und tageweise abwechselnd unterrichten:

    • Montag, 22. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 1
    • Dienstag, 23. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 2
    • Mittwoch, 24. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 1
    • Donnerstag, 25. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 2
    • Freitag, 26. Februar 2021 -Klassen-Gruppe 1
    • Montag, 1. März 2021 - Klassen-Gruppe 1
    • Dienstag, 2. März 2021 - Klassen-Gruppe 2
    • Mittwoch, 3. März 2021 - Klassen-Gruppe 1
    • Donnerstag, 4. März 2021 - Klassen-Gruppe 2
    • Freitag, 5. März 2021 - Klassen-Gruppe 2

Hierfür erhalten die Kinder einen Stundenplan, den Sie am Mittwoch durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes erhalten werden. Die Kinder gehen nach dem Unterricht nach Hause. Die OGS bleibt geschlossen. Bis 15.00 Uhr ist eine Notbetreuung möglich. Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage

Die Notbetreuung findet ab8.15 Uhr wie gewohnt in der Schule statt. Die Klassenlehrerin wird Sie über die Unterrichtstage Ihres Kindes informieren und darauf achten, dass Geschwisterkinder an den selben Tagen Unterricht haben. 

Weiterlesen: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar

Infos zu Karneval

Liebe Eltern,

Karneval steht vor der Tür. Leider kann es nicht so stattfinden wie immer. Homeoffice und Lernen auf Distanz sind für alle sehr anstrengend. Darum wollen wir die geplanten Brückentage so beibehalten wie geplant.
An den Brückentagen findet kein Lernen auf Distanz statt.

Konkret sieht die Karnevalswoche so aus:

Weiterlesen: Infos zu Karneval

Zeugnisse und Verabschiedung

29.01.2021 Heute war eine etwas andere Zeugnisausgabe. In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden durfe jedes Kind sein Zeugniss abholen. Große  Freude herrschte darüber, dass Lehrer und Kinder sich "richtig" sehen konnten. Es gab so viele gute Zeugnisse: Herzlichen Glückwunsch allen Kindern. Den Viertklässlern wünschen wir, dass sie an ihrer Wunschschule einen Platz bekommen. 

Außederm war heute der letzte Arbeitstag unserer Semesterpraktikantinnen: Frau Müller und Frau Latus. Vielen Dank und viel Erfolg auf dem Weg zum Lehrerberuf!

Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021

28.01.2021
Liebe Eltern,
heute kam die offizielle Schulmail des Ministeriums NRW. Ab Montag, dem 01.02.2021 bis zum 12.02.2021 bleibt der Präsenzunterricht ausgesetzt. Das bedeutet, dass weiterhin Distanzunterricht stattfinden wird. Alle Informationen für Ihre Klasse bekommen Sie von der Klassenlehrerin. Bis zum 12.02. werden keinen Klassenarbeiten geschrieben.
Die Notbetreuung bleibt bestehen.
Vielen Dank für Ihre Engagement.

Neue Spielgeräte für die Pause

Mit Hilfe unseres Fördervereins konnten wir im Dezember 2020 viele neue Spielgeräte für unsere Spieleausleihe anschaffen. Unter anderem gab es ein Bowlingspiel, Schulhoffußbälle, verschiedene Rückschlagspiele, Ballschnappspiele und zwei Waveboards. Besonders beliebt bei den Kindern sind die zwei fahrbaren Basketballkörbe. Vielen Dank an den Förderverein.

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind bis unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.

Anspruch pro Elternteil und Kind: Regulär 10 Tage, 2021 sind es 20 Tage
Anspruch einer oder eines Alleinerziehenden: Regulär 20 Tage, 2021 sind es 40 Tage

Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben 2021 Anspruch auf bis zu 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?
Ja. Die 20 oder auch 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

Weiterlesen: Anspruch auf Kinderkrankengeld

Zusätzliche Informationen