Infos zu Karneval

Liebe Eltern,

Karneval steht vor der Tür. Leider kann es nicht so stattfinden wie immer. Homeoffice und Lernen auf Distanz sind für alle sehr anstrengend. Darum wollen wir die geplanten Brückentage so beibehalten wie geplant.
An den Brückentagen findet kein Lernen auf Distanz statt.

Konkret sieht die Karnevalswoche so aus:

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Zeugnisse und Verabschiedung

29.01.2021 Heute war eine etwas andere Zeugnisausgabe. In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden durfe jedes Kind sein Zeugniss abholen. Große  Freude herrschte darüber, dass Lehrer und Kinder sich "richtig" sehen konnten. Es gab so viele gute Zeugnisse: Herzlichen Glückwunsch allen Kindern. Den Viertklässlern wünschen wir, dass sie an ihrer Wunschschule einen Platz bekommen. 

Außederm war heute der letzte Arbeitstag unserer Semesterpraktikantinnen: Frau Müller und Frau Latus. Vielen Dank und viel Erfolg auf dem Weg zum Lehrerberuf!

Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021

28.01.2021
Liebe Eltern,
heute kam die offizielle Schulmail des Ministeriums NRW. Ab Montag, dem 01.02.2021 bis zum 12.02.2021 bleibt der Präsenzunterricht ausgesetzt. Das bedeutet, dass weiterhin Distanzunterricht stattfinden wird. Alle Informationen für Ihre Klasse bekommen Sie von der Klassenlehrerin. Bis zum 12.02. werden keinen Klassenarbeiten geschrieben.
Die Notbetreuung bleibt bestehen.
Vielen Dank für Ihre Engagement.

Neue Spielgeräte für die Pause

Mit Hilfe unseres Fördervereins konnten wir im Dezember 2020 viele neue Spielgeräte für unsere Spieleausleihe anschaffen. Unter anderem gab es ein Bowlingspiel, Schulhoffußbälle, verschiedene Rückschlagspiele, Ballschnappspiele und zwei Waveboards. Besonders beliebt bei den Kindern sind die zwei fahrbaren Basketballkörbe. Vielen Dank an den Förderverein.

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind bis unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.

Anspruch pro Elternteil und Kind: Regulär 10 Tage, 2021 sind es 20 Tage
Anspruch einer oder eines Alleinerziehenden: Regulär 20 Tage, 2021 sind es 40 Tage

Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben 2021 Anspruch auf bis zu 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?
Ja. Die 20 oder auch 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

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Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts 11. bis 31. Januar 2021

Liebe Eltern,

der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie bitte Ihr Kind zu Hause.

Hierfür wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und erweitert. 

Genauere Informationen zum “Kinderkrankengeld” werden wir in der kommenden Woche auf der Webseite verlinken.

Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages. Auch einzelne Tage sind möglich.

Während der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt. Die Kinder arbeiten wie alle anderen Kinder am Lernplan und nehmen am Klassenchats teil. Wenn möglich, soll Ihr Kind ein eigenes digitales Endgerät mitbringen.

Während der Betreuung wird auf Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln geachtet. 

Trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs kann die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt werden.

Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch für die Notbetreuung an

Freitag 08.01: 9.30 - 10.30Uhr 15.00 - 17.00 Uhr>

Samstag 09.01. 9.30 - 11.00 Uhr

Telefon (02133) 43073

 

Schulstart nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr 2021.


Die ersten Eckpunkte für den Schulbetrieb nächster Woche sind bekannt:

  • Die Schulen bleiben geschlossen. (Es findet kein Präsenzunterricht statt.)
  • Es findet Lernen auf Distanz in allen Stufen statt.
  • Es gibt eine Notbetreuung. Modalitäten und Anmeldemöglichkeiten folgen später.

Allgemeine weitere Informationen bekommen Sie am Freitag.

Das Internet und Telefon in der Schule sind z.Z. gestört. Mails können über Homeoffice abgerufen werden.

Zusätzliche Informationen