Anspruch auf Kinderkrankengeld
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind bis unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.
Anspruch pro Elternteil und Kind: Regulär 10 Tage, 2021 sind es 20 Tage
Anspruch einer oder eines Alleinerziehenden: Regulär 20 Tage, 2021 sind es 40 Tage
Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben 2021 Anspruch auf bis zu 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage.
Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?
Ja. Die 20 oder auch 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts 11. bis 31. Januar 2021
Liebe Eltern,
der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie bitte Ihr Kind zu Hause.
Hierfür wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und erweitert.
Genauere Informationen zum “Kinderkrankengeld” werden wir in der kommenden Woche auf der Webseite verlinken.
Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages. Auch einzelne Tage sind möglich.
Während der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt. Die Kinder arbeiten wie alle anderen Kinder am Lernplan und nehmen am Klassenchats teil. Wenn möglich, soll Ihr Kind ein eigenes digitales Endgerät mitbringen.
Während der Betreuung wird auf Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln geachtet.
Trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs kann die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch für die Notbetreuung an
Freitag 08.01: 9.30 - 10.30Uhr 15.00 - 17.00 Uhr>
Samstag 09.01. 9.30 - 11.00 Uhr
Telefon (02133) 43073
Schulstart nach den Weihnachtsferien
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr 2021.
Die ersten Eckpunkte für den Schulbetrieb nächster Woche sind bekannt:
- Die Schulen bleiben geschlossen. (Es findet kein Präsenzunterricht statt.)
- Es findet Lernen auf Distanz in allen Stufen statt.
- Es gibt eine Notbetreuung. Modalitäten und Anmeldemöglichkeiten folgen später.
Allgemeine weitere Informationen bekommen Sie am Freitag.
Das Internet und Telefon in der Schule sind z.Z. gestört. Mails können über Homeoffice abgerufen werden.
Update Sonntag 16.30 Uhr
Liebe Eltern,
die Nachrichten seit Freitag überschlagen sich. In der Schule wird die Präsenzpflicht aufgehoben, die Corona-Zahlen gehen einfach nicht runter, die Krankenhäuser stehen teilweise an ihrer Belastungsgrenze. Heute war noch die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und im Anschluss die unseres Ministerpräsidenten. Der Einzelhandel schließt ab Mittwoch.
Die Rechtslage von Freitag gilt weiterhin unverändert. Aber endlich hat Herr Laschet eine Handlungsempfehlung ausgesprochen:
Wenn möglich lassen Sie Ihr Kind zu Hause.
Um diese Empfehlung zu unterstützen, werden wir diese Wochen keine neuen Lerninhalte einführen und alle Tests/Arbeiten aussetzen.
Der landesweite Lockdown ist ab Mittwoch.
Unsere konkrete Empfehlung: (wenn die häusliche Betreuungslage es zulässt)
Am Montag gehen Ihre Kinder in die Schule. So kann alles Material mitgenommen, die Weihnachtsbasteleien fertiggestellt und sich von der Klasse/Lehrerin verabschiedet werden.
Ab Dienstag findet Unterricht und Betreuung weiter nach Plan statt, aber es werden “nur” noch die Aufgaben auf dem Lernplan bearbeitet, die die Kinder auch zu Hause machen können.
Wer Kontakt zur Risikogruppe hat, sollte am Montag schon nicht mehr kommen.
Alle Kinder, die am Montag nicht zum Unterricht kommen, können von 13.45 Uhr bis 15.00 Uhr ihre Materialien aus der Schule holen.
Ich hoffe, Sie können jetzt eine gute Entscheidung treffen.
Wer sich schon online entschieden hat und jetzt eine Änderung vornehmen möchte, kann dies problemlos tun. Tragen Sie sich bitte noch einmal ein. Die neueste Stimmabgabe ist dann gültig. Hier geht es zum Anmelde-Link.
Bei Rückfragen stehen natürlich die Klassenlehrerinnen und auch wir zur Verfügung!
Herzliche Grüße und vielen Dank!
Bücherübergabe vom Autor Jan Corvin Schneyder
10.12.2020 Heute hat der Autor Jan Corvin Schneyder unserer Schülerbücherei drei handsignierte Team Dragobot Bücher geschenkt. Der Dritte Band ist gerade erst erschienen. Am Vorlesetag hatte Jan Corvin Schneyder in der Klasse 3a eine Autorenlesung gehalten. Vielen Dank dafür! Wir freuen uns auf das nächste Mal.
Außerdem haben die Kinder ab heute die Gelegenheit unter strengen Auflagen einmal bis Weihnachten, sich in der Schülerbücherei mit Lesefutter über die Weihnachtsferien einzudecken. Danke dem Büchereiteam und den Lehrern, die das ermöglichen.
Wichtige Info zum Unterricht in der kommenden Woche (14.12.2020)
Liebe Eltern,
die Schulen sollen sich jetzt an der Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Grundschulen können Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Sie dürfen entscheiden, ob Ihr Kind weiterhin in der Schule unterrichtet wird oder zu Hause die Schulaufgaben bearbeiten muss.
Alle Eltern, die Ihr Kind zu Hause lassen möchten, müssen ihr Kind bitte abmelden. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann dies online stattfinden.
Hier geht es zum Anmelde-Link.
Sie können aber auch eine Email schreiben. Bitte melden Sie sich sehr zeitnah!
Sie dürfen wählen, ab wann Sie Ihr Kind zu Hause lassen möchten. Frühestmöglicher Termin ist Montag. Es ist aber auch ab Dienstag oder Mittwoch möglich. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In der Schule findet weiterhin der Unterricht nach Plan statt. Die OGS bleibt wie gewohnt geöffnet. Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Eine Abfrage zur Notbetreuung wird später erfolgen.
Regenbogenschule nimmt wieder am Nachhaltigkeitswettbewerb teil
Ein Bewusstsein für die Notwendigkeit fairer Handelsbeziehungen bereits Grundschüler*innen zu vermitteln: Diese Aufgabe verfolgt das städtische Umweltteam mit einem Wettbewerb, bei dem drei Dormagener Grundschulen mitmachen. Die teilnehmenden Grundschulen setzen sich dabei im Unterricht in besonderem Maße mit den Themen Energiesparen und Müllvermeidung auseinander. Um den Grundschüler*innen ein Praxisbeispiel zu geben, verteilt Anke Tobies-Gerstenberg vom Umweltteam der Stadt Dormagen in der Adventszeit Schoko-Nikoläuse. Und die Nikoläuse machen gleich zweimal glücklich: Die Kakaoanbauer, die einen fairen Lohn bekommen und die Kinder an den Schulen.
Vorlesetag 2020
20.11.2020 Heute hat der traditionelle Vorlesetag stattgefunden. Wegen COVID-19 dieses Jahr war es "nur" im Klassenverband möglich. Hier einige Impressionen.