Informationen zum Schulbetrieb ab dem 9. März
Liebe Eltern der Regenbogenschule,
soeben erhielten wir die aktuelle Schulmail des Ministeriums. Bis zu den Osterferien bleiben wir beim aktuellen Modell des Wechselunterrichts.
Hieraus ergeben sich folgende Unterrichtstage für ihr Kind:
Gruppe 1:
10.3.2021
12.3.2021
15.3.2021
17.3.2021
19.3.2021
22.3.2021
24.3.2021
Gruppe 2:
9.3.2021
11.3.2021
16.3.2021
18.3.2021
23.3.2021
25.3.2021
26.3.2021
Der Stundenplan bleibt unverändert.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung reichen Sie das Anmeldeformular Link
bitte bis spätestens Montag bei Frau Nordhoff in der OGS ein. Per mail ist natürlich dies auch möglich: ogs-rheinfeld(at)tsv-bayer-dormagen.de
Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar
Liebe Eltern,
ab dem 22.02.2021 starten wir mit dem Präsenzunterricht im Wechselmodell.
Organisation
Wir werden die Klassen in etwa gleich große Gruppen aufteilen (Klassen-Gruppe 1 und Klassen-Gruppe 2) und tageweise abwechselnd unterrichten:
- Montag, 22. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 1
- Dienstag, 23. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 2
- Mittwoch, 24. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 1
- Donnerstag, 25. Februar 2021 - Klassen-Gruppe 2
- Freitag, 26. Februar 2021 -Klassen-Gruppe 1
- Montag, 1. März 2021 - Klassen-Gruppe 1
- Dienstag, 2. März 2021 - Klassen-Gruppe 2
- Mittwoch, 3. März 2021 - Klassen-Gruppe 1
- Donnerstag, 4. März 2021 - Klassen-Gruppe 2
- Freitag, 5. März 2021 - Klassen-Gruppe 2
Hierfür erhalten die Kinder einen Stundenplan, den Sie am Mittwoch durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes erhalten werden. Die Kinder gehen nach dem Unterricht nach Hause. Die OGS bleibt geschlossen. Bis 15.00 Uhr ist eine Notbetreuung möglich. Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage.
Die Notbetreuung findet ab8.15 Uhr wie gewohnt in der Schule statt. Die Klassenlehrerin wird Sie über die Unterrichtstage Ihres Kindes informieren und darauf achten, dass Geschwisterkinder an den selben Tagen Unterricht haben.
Weiterlesen: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar
Infos zu Karneval
Liebe Eltern,
Karneval steht vor der Tür. Leider kann es nicht so stattfinden wie immer. Homeoffice und Lernen auf Distanz sind für alle sehr anstrengend. Darum wollen wir die geplanten Brückentage so beibehalten wie geplant.
An den Brückentagen findet kein Lernen auf Distanz statt.
Konkret sieht die Karnevalswoche so aus:
Zeugnisse und Verabschiedung
29.01.2021 Heute war eine etwas andere Zeugnisausgabe. In einem Zeitfenster von 1,5 Stunden durfe jedes Kind sein Zeugniss abholen. Große Freude herrschte darüber, dass Lehrer und Kinder sich "richtig" sehen konnten. Es gab so viele gute Zeugnisse: Herzlichen Glückwunsch allen Kindern. Den Viertklässlern wünschen wir, dass sie an ihrer Wunschschule einen Platz bekommen.
Außederm war heute der letzte Arbeitstag unserer Semesterpraktikantinnen: Frau Müller und Frau Latus. Vielen Dank und viel Erfolg auf dem Weg zum Lehrerberuf!
Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis zum 12. Februar 2021
28.01.2021
Liebe Eltern,
heute kam die offizielle Schulmail des Ministeriums NRW. Ab Montag, dem 01.02.2021 bis zum 12.02.2021 bleibt der Präsenzunterricht ausgesetzt. Das bedeutet, dass weiterhin Distanzunterricht stattfinden wird. Alle Informationen für Ihre Klasse bekommen Sie von der Klassenlehrerin. Bis zum 12.02. werden keinen Klassenarbeiten geschrieben.
Die Notbetreuung bleibt bestehen.
Vielen Dank für Ihre Engagement.
Neue Spielgeräte für die Pause
Mit Hilfe unseres Fördervereins konnten wir im Dezember 2020 viele neue Spielgeräte für unsere Spieleausleihe anschaffen. Unter anderem gab es ein Bowlingspiel, Schulhoffußbälle, verschiedene Rückschlagspiele, Ballschnappspiele und zwei Waveboards. Besonders beliebt bei den Kindern sind die zwei fahrbaren Basketballkörbe. Vielen Dank an den Förderverein.
Anspruch auf Kinderkrankengeld
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind bis unter 12 Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.
Anspruch pro Elternteil und Kind: Regulär 10 Tage, 2021 sind es 20 Tage
Anspruch einer oder eines Alleinerziehenden: Regulär 20 Tage, 2021 sind es 40 Tage
Gesetzlich krankenversicherte Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben 2021 Anspruch auf bis zu 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage.
Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?
Ja. Die 20 oder auch 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts 11. bis 31. Januar 2021
Liebe Eltern,
der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie bitte Ihr Kind zu Hause.
Hierfür wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt und erweitert.
Genauere Informationen zum “Kinderkrankengeld” werden wir in der kommenden Woche auf der Webseite verlinken.
Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages. Auch einzelne Tage sind möglich.
Während der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt. Die Kinder arbeiten wie alle anderen Kinder am Lernplan und nehmen am Klassenchats teil. Wenn möglich, soll Ihr Kind ein eigenes digitales Endgerät mitbringen.
Während der Betreuung wird auf Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln geachtet.
Trotz des üblichen zeitlichen Betreuungsumfangs kann die gewohnte Verpflegung möglicherweise durch andere Formen wie z.B. Lunchpakete ersetzt werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch für die Notbetreuung an
Freitag 08.01: 9.30 - 10.30Uhr 15.00 - 17.00 Uhr>
Samstag 09.01. 9.30 - 11.00 Uhr
Telefon (02133) 43073