Distanzunterricht 12. bis 16. April 2021

Liebe Eltern,

vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Notbetreuung. Melden Sie ihr Kind schnellstmöglich, spätestens bis morgen Mittag, 12.00 Uhr (Samstag, 10.04.2021), formlos per Mail bei Frau Nordhoff (ogs-rheinfeld(at)tsv-bayer-dormagen.de) an.        

Das beigefügte und ausgefüllte Formular geben Sie Ihrem Kind bitte mit in die Betreuung.

Eine Neu-Anmeldung ist zwingend erforderlich. Alle vor den Ferien angemeldeten Zeiten werden nicht übernommen.

Die Betreuungs-Kinder treffen sich zunächst am Montag in der Schule. Weitere Infos folgen.

Wenn es Ihnen möglich ist, lassen Sie bitte Ihr Kind zu Hause. Hierfür können Sie weiterhin das Kinderkrankengeld beantragen. Schicken Sie hierfür bitte eine Mail an das Sekretariat. (Regenbogenschule(at)schulen-dormagen.de

Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums (spätestens bis 15.00 Uhr), bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages. Auch einzelne Tage sind möglich.

 

Corona-Selbsttest

Stand jetzt, wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. 

Der Besuch der Schule und der Notbetreuung wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und der Notbetreuung teilnehmen.

Während der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt. Die Kinder arbeiten wie alle anderen Kinder am Lernplan und nehmen am Distanzlernen teil. Wenn möglich, soll Ihr Kind ein eigenes digitales Endgerät mitbringen.

Während der Betreuung wird auf Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln geachtet. 

Weitere Informationen für die Klasse Ihres Kindes erhalten Sie durch die Klassenlehrerin bis morgen Abend.

 

Zusätzliche Informationen